21.09.2026

Schärfere Regeln für Vermietung: Hubig will Bußgelder bei Verstößen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Verstöße gegen die Mietpreisbremse künftig mit Bußgeldern ahnden. Bislang müssen Vermieterinnen und Vermieter bei einem Verstoß grundsätzlich die zu viel verlangte Miete zurückzahlen. Hubig hält das für nicht ausreichend und will bestehende Schutzlücken im Mietrecht schließen. Eine Expertengruppe befasst sich derzeit sowohl mit möglichen Bußgeldern als auch mit einer Reform der Regelungen zum Mietwucher. Konkrete gesetzliche Änderungen sind damit bislang noch nicht beschlossen.

Expertengruppe prüft schärfere Sanktionen
Hubig begründet ihren Vorstoß damit, dass es aus ihrer Sicht weiterhin zu viele Möglichkeiten gebe, die Mietpreisbremse zu umgehen. Gegenüber der Funke-Mediengruppe kündigte die Bundesjustizministerin deshalb an, „Schutzlücken im Mietrecht“ schließen zu wollen.

Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Konsequenzen ein Verstoß künftig haben soll. Nach Angaben Hubigs beschäftigt sich eine Expertengruppe derzeit mit Bußgeldern bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse. Darüber hinaus soll die Regelung zum Mietwucher überprüft werden. Wie hoch mögliche Bußgelder ausfallen könnten und wie eine konkrete gesetzliche Regelung aussehen würde, ist bislang nicht bekannt.

Mietpreisbremse gilt nur in angespannten Märkten
Die Mietpreisbremse greift nicht bundesweit flächendeckend, sondern in Gebieten, die von den jeweiligen Landesregierungen als angespannte Wohnungsmärkte ausgewiesen werden. Bei einer Neuvermietung darf die Miete dort grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Allerdings bestehen verschiedene Ausnahmen. Dazu gehören unter anderem die Erstvermietung von Neubauten und Wohnungen nach einer umfassenden Modernisierung sowie Kurzzeitvermietungen.

Steigende Mieten erhöhen politischen Druck
Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund der angespannten Situation auf vielen Wohnungsmärkten. Anfang September hatte der Deutsche Mieterbund in seinem Mietenreport 2026 auf die finanzielle Belastung vieler Mieterinnen und Mieter hingewiesen. Demnach fürchten 29 Prozent, ihre Miete künftig nicht mehr bezahlen zu können. Rund die Hälfte befürchtet, bei Bedarf keine bezahlbare Ersatzwohnung zu finden.

Ob und in welcher Form Bußgelder tatsächlich eingeführt werden, ist derzeit noch offen. Zunächst beschäftigt sich die eingesetzte Expertengruppe mit möglichen Änderungen. Hubigs Aussagen markieren damit einen politischen Vorstoß für eine Verschärfung des Mietrechts, noch keine bereits beschlossene Neuregelung.

Bildquelle: iStock

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