15.05.2026

Neues Gesetz für den Gebäudesektor: Gebäudemodernisierungsgesetz bringt Kurswechsel

Die Bundesregierung hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen und setzt künftig stärker auf Technologieoffenheit statt auf feste Vorgaben beim Heizungstausch. Die bisherige 65-Prozent-Regel entfällt, Gas- und Ölheizungen bleiben unter bestimmten Bedingungen zulässig. Viele Energieversorger sehen darin mehr Pragmatismus und kurzfristig mehr Planungsspielraum. So weit, so gut… Gleichzeitig wächst jedoch die Unsicherheit rund um Wasserstoff, grüne Gase und die langfristige Ausrichtung des Gebäudesektors.

Mehr Flexibilität bei Heizsystemen
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet sich die Bundesregierung teilweise vom bisherigen Fokus auf Wärmepumpen. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen künftig wieder freier zwischen unterschiedlichen Heizsystemen wählen können. Neben Wärmepumpen und Hybridlösungen bleiben auch Gas- und Ölheizungen zulässig.

Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass fossile Brennstoffe schrittweise durch klimafreundlichere Alternativen ersetzt werden müssen. Über die sogenannte „Biotreppe“ steigt der verpflichtende Anteil grüner Gase und biogener Brennstoffe ab 2029 stufenweise an.

Branche sieht Chancen – aber auch Risiken
Aus Sicht vieler Energieversorger und Marktakteure bringt das Gesetz zunächst mehr Pragmatismus und etwas Entlastung bei der Transformation bestehender Gasinfrastruktur. Für Eigentümerinnen und Eigentümer älterer Gebäude könnte die Hemmschwelle für Modernisierungen sinken, da künftig nicht mehr ausschließlich einzelne Technologien im Mittelpunkt stehen.

Gleichzeitig bleibt die neue Ausrichtung umstritten. Denn die größere Flexibilität verschiebt zentrale Fragen in die Zukunft – etwa zur Verfügbarkeit von Wasserstoff und Biomethan, zum Netzausbau oder zur langfristigen Wirtschaftlichkeit einzelner Systeme.

Damit verändert sich auch die Debatte im Gebäudesektor: Statt eines reinen Fokus auf den Austausch von Heizungen rücken künftig stärker Themen wie Quartierslösungen, Versorgungssicherheit, Energieeffizienz und kombinierbare Energiesysteme in den Mittelpunkt.

Förderung bleibt vorerst bestehen
Die Bundesregierung kündigte an, die Bundesförderung für den Heizungstausch mindestens bis 2029 fortzuführen. Zudem sollen Mieterinnen und Mieter künftig stärker vor steigenden CO₂-Kosten geschützt werden. Bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen sollen Kohlendioxidkosten und bestimmte Preisbestandteile künftig zwischen Mietenden und Vermietenden geteilt werden.

Außerdem will die Bundesregierung die europäische Gebäuderichtlinie künftig ohne zusätzliche nationale Verschärfungen in deutsches Recht überführen.

Diskussion um Innovationsdynamik
Kritisch kann gesehen werden, dass die stärkere regulatorische Zurückhaltung zwar kurzfristig für mehr Akzeptanz sorgen könnte, langfristig jedoch Risiken für die Innovationskraft des deutschen Gebäudesektors birgt. Vor allem beim Wettbewerb um klimafreundliche Gebäudetechnologien und moderne Wärmelösungen könnte Deutschland dadurch deutlich an Dynamik verlieren und damit langfristig auch wichtige Marktanteile, die dann nahezu unmöglich zurückzugewinnen wären.

Bildquelle: iStock Getty

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