Mit dem neuen Referentenentwurf zum Gebäudetyp E will die Bundesregierung kostengünstigeres Bauen erleichtern. Künftig sollen Beteiligte eines Bauprojekts nach rechtssicherer Vereinbarung auf bestimmte kostenintensive Baustandards verzichten können. Einfaches Bauen wird damit allerdings nicht zum gesetzlichen Regelfall, sondern bleibt eine zusätzliche Vertragsoption. Zudem fehlt aus Sicht der Wohnungswirtschaft eine verbindliche Regelung, die vereinfachte Baustandards auch bei der späteren Vermietung rechtlich absichert.
Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz hat am 26.Oktober einen Referentenentwurf für einen gesetzlichen Basisstandard im Bauvertragsrecht veröffentlicht. Mit dem Gebäudetyp E sollen die Beteiligten eines Bauprojekts die Möglichkeit erhalten, auf bislang übliche, aber nicht zwingend notwendige Ausstattungs- und Komfortstandards zu verzichten und dadurch Baukosten zu reduzieren. Der Entwurf sieht eine freiwillige Vereinbarung vor. Gesetzliche Sicherheitsanforderungen bleiben davon unberührt.
ZIA fordert einfaches Bauen als neuen Normalstandard
Genau diesen Ansatz kritisiert der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA). Der Verband hatte gefordert, kostengünstiges Bauen zum gesetzlichen Regelfall zu machen, von dem bei Bedarf höhere Standards vereinbart werden können. Im vorliegenden Entwurf bleibt dagegen der bisherige Qualitätsmaßstab der Ausgangspunkt.
„Der entscheidende Schritt – also kostengünstiges Bauen als neuen Normalstandard zu etablieren – ist mit diesem Entwurf nicht gelungen“, erklärt ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan.
Nach Einschätzung des Verbands könnte die vorgesehene Opt-In-Regelung verhindern, dass sich einfachere Baustandards in der Breite durchsetzen. Bauherren müssten weiterhin ausdrücklich eine Abweichung vom bisherigen Standard vereinbaren. Der ZIA befürchtet deshalb, dass die erhofften Kostensenkungen ausbleiben könnten.
GdW sieht rechtliche Risiken im Mietwohnungsbau
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW setzt einen anderen Schwerpunkt. Er kritisiert vor allem, dass der Entwurf keine eindeutige Verbindung zwischen Bauvertragsrecht und Mietrecht herstellt.
Wohnungsunternehmen könnten zwar beim Bau vereinfachte Standards vereinbaren. Ob diese im späteren Mietverhältnis ebenfalls rechtssicher vertragsgemäß gelten, werde jedoch nicht entsprechend gesetzlich geregelt. Nach Auffassung des GdW verbleiben damit rechtliche Risiken bei den Vermietern.
„Was nach dem gesetzlichen Basisstandard ordnungsgemäß und mangelfrei gebaut ist, muss auch im Mietverhältnis als mangelfrei gelten“, fordert GdW-Präsident Axel Gedaschko.
Sowohl GdW als auch Haus & Grund Deutschland verlangen deshalb eine ausdrückliche mietrechtliche Absicherung noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Ohne diese Regelung bestehe die Gefahr, dass Wohnungsunternehmen trotz vereinfachter Bauausführung später mit Beanstandungen und rechtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert werden.
„Wer einfacher bauen lässt, darf bei der Vermietung nicht in die nächste Haftungsfalle geraten“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Ebenso kritisch werden die zusätzlichen Dokumentationspflichten angesehen. Künftig soll in der Baubeschreibung angegeben werden, welche bisherigen Qualitätsstandards unterschritten werden und welche Kosteneinsparungen dadurch voraussichtlich entstehen. Aus Sicht des GdW wird einfaches Bauen damit weiterhin als Abweichung vom bisherigen Standard behandelt, statt als gleichwertige Bauweise anerkannt zu werden.
Mit dem Referentenentwurf beginnt nun die Länder- und Verbändeanhörung. Anschließend soll ein Regierungsentwurf erarbeitet werden, der in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden kann.
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