08.07.2025

Mietpreisbremse wird bis Ende 2029 verlängert – Wohnungswirtschaft warnt vor Fehlanreizen für den Neubau

Der Bundestag hat beschlossen, die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 zu verlängern. Damit soll der Mietanstieg in angespannten Wohnungsmärkten weiter begrenzt werden. Die Wohnungswirtschaft zeigt sich kritisch: Zwar sei die Entscheidung erwartbar gewesen, doch setze sie zur Unzeit ein falsches Signal. Statt Investitionen weiter auszubremsen, brauche es klare Anreize für den Wohnungsneubau und schnellere Verfahren.

Am 26. Juni hat der Bundestag die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen verabschiedet. Die Regelung erlaubt es den Ländern, in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Neuvermietungen eine Mietbegrenzung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete anzuordnen. Neubauten, die nach dem 1. September 2014 erstmals genutzt wurden, bleiben weiterhin von der Regelung ausgenommen.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte im Zuge des Beschlusses weitere mietrechtliche Maßnahmen an. In Vorbereitung sind laut Bundesjustizministerium unter anderem neue Regelungen für Indexmieten sowie Kurzzeit- und möblierte Vermietungen. Zudem sollen Mieterinnen und Mieter künftig leichter eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen abwenden können.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW äußerte sich zurückhaltend zur Entscheidung. Präsident Axel Gedaschko kritisierte die Verlängerung als widersprüchlich zur gleichzeitig angekündigten Beschleunigung des Wohnungsbaus. „Bremsen, wenn eigentlich der sogenannte Bau-Turbo gezündet werden soll, ist das falsche Signal“, so Gedaschko. Zwar begrüßt der GdW, dass eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf jüngere Neubauten bis Baujahr 2019 nicht beschlossen wurde, warnt jedoch vor weiteren Eingriffen. „Eine Ausdehnung auf jüngere Neubauten hätte den ohnehin unter massiven Druck geratenen Wohnungsneubau weiter massiv ausgebremst.“

Auch aus Expertensicht ist die Verlängerung umstritten. In der Anhörung im Rechtsausschuss bewerteten mehrere Sachverständige, insbesondere von Seiten der Immobilienwirtschaft, die Mietpreisbremse als investitionshemmend. Professor Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) verwies auf internationale Erfahrungen, die auf langfristig negative Effekte wie sinkende Investitionen in Instandhaltung hinweisen. Befürworter, darunter Vertreter des Deutschen Mieterbundes und der Wissenschaft, halten die Regelung hingegen für notwendig oder empfehlenswert – auch wenn Verbesserungsbedarf gesehen wird, etwa bei der Durchsetzung gegenüber Vermieterinnen und Vermietern.

Im parlamentarischen Verfahren wurde zudem eine neue Begründungspflicht für Landesregierungen eingeführt: Wenn ein Gebiet mehrfach als „angespannter Wohnungsmarkt“ ausgewiesen wird, muss künftig erläutert werden, welche Maßnahmen bisher ergriffen wurden und warum die Fortgeltung erforderlich bleibt.

Die Wohnungswirtschaft mahnt nun eine zügige Umsetzung der angekündigten Neubauförderung und Verfahrensbeschleunigung an. „Was jetzt zählt, ist ein echter Bau-Turbo – und kein Dauerbremsmanöver“, betont Gedaschko. Nur mit besseren Rahmenbedingungen und gezielter Förderung könne der zunehmende Mangel an bezahlbarem Wohnraum wirksam bekämpft werden.

Bildquellen: iStock


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