15.08.2025

Mehr Bürokratie statt Flexibilität: Kritik aus der Branche zum Vergabebeschleunigungsgesetz 

Die Bundesregierung will mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz öffentliche Aufträge schneller und einfacher machen. Während der Bund auf weniger Verfahren, digitale Prozesse und geringere Nachweispflichten setzt, warnen Branchenverbände vor dem Gegenteil: Mehr Bürokratie, weniger Flexibilität und ein Ausbremsen innovativer Bauverfahren wie des seriellen und modularen Bauens. Der Entwurf drohe demnach eher zu bremsen als zu beschleunigen.

Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf will die Bundesregierung Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen. Für Unternehmen soll es damit einfache und attraktiver werden, sich um öffentliche Anträge zu berwerben. Ziel ist es, Investitionen – etwa aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz – zügig in Projekte wie Schulen, Brücken, Energie- und Verkehrsanlagen fließen zu lassen. Kernpunkte sind unter anderem eine Anhebung der Direktauftragswertgrenze auf 50.000 Euro, weniger Nachweispflichten für Unternehmen sowie eine stärkere Nutzung elektronischer Kommunikationswege. Unter bestimmten Bedingungen sollen Gesamtvergaben möglich sein.

Verbände fordern praxisnahe Anpassungen
Aus Sicht der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft greift der Entwurf jedoch zu kurz. „Der Gesetzesentwurf trägt nicht zur dringend benötigten Beschleunigung öffentlicher Bauprojekte bei“, kritisiert Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). „Im Gegenteil: In der aktuellen Fassung bedeutet er ein Mehr an Bürokratie und Aufwand und weniger Handlungsspielraum in der Praxis“, erläutert Özkan weiter. Anstatt der Aufteilung in einzelne Lose brauche es mehr Gesamtvergaben. Insbesondere bei innovativen Bauverfahren wie seriellem und modularem Bauen seien Gesamtvergaben notwendig, um Zeit- und Kostenvorteile nutzen zu können.

Auch der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW äußert sich deutlich: „Was als Beschleunigung angekündigt wurde, erweist sich in Wahrheit als weiterer Bremsklotz für den Wohnungsbau in Deutschland. Der Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz schafft keine neuen Spielräume – er verengt sie“, so Präsident Axel Gedaschko. Das Gesetz bringe statt Klarheit und Entlastung neue bürokratische Hürden, Unsicherheiten und unnötige Dokumentationspflichten bei öffentlichen Aufträgen. Das Gegenteil von dem, was die Branche dringend braucht. Starre Vorgaben bei der Losvergabe würden gerade in angespannten Wohnungsmärkten dringend benötigte Projekte verzögern. Der Verband fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfes im Sinne des im Koalitionsvertrag festgelegten Ziels, das Vergaberecht zu vereinfachen und zu modernisieren.

Die Baubranche und die Wohnungswirtschaft stehen aufgrund des Mangels an bezahlbarem Wohnraum nach wie vor unter enormem Druck. Rechtliche Rahmenbedingen müssen jetzt die Weichen stellen, damit der Bau-Turbo gezündet werden kann – und diesen nicht ausbremsen. Die Bundesregierung betont, mit dem Gesetz Kosten und Zeit bei Vergabeverfahren deutlich zu reduzieren und Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern.

Bildquelle: iStock


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