19.10.2026

Kaufen, vergesellschaften oder selbst bauen?

Linke, Grüne und SPD wollen in Berlin große Wohnungsbestände vergesellschaften. Die Pläne sind gegenüber dem Volksentscheid abgeschwächt, markieren aber einen politischen Einschnitt. Zugleich kursieren andere Vorschläge: vom staatlichen Einstieg bei Vonovia bis zu einer neuen Bundeswohnungsgesellschaft.

Die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne ist in Berlin nicht länger nur eine Forderung der Linken. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) unter Berufung auf das gemeinsame Sondierungspapier berichtet, haben sich Linke, Grüne und SPD darauf verständigt, ein Gesetz vorzubereiten. Es soll bis Mitte 2028 vorliegen. Kommt die Koalition zustande, würde erstmals eine Landesregierung versuchen, Artikel 15 des Grundgesetzes auf große Wohnungsbestände anzuwenden.

Gegenüber dem Volksentscheid von 2021 fällt das Vorhaben kleiner aus. Damals sollten Unternehmen mit mehr als 3.000 Berliner Wohnungen erfasst werden. Nun liegt die Schwelle bei 10.000 Wohnungen. Diesen Grundbestand dürften die Unternehmen behalten. Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Anbieter wären ausgenommen, ebenso Wohnungen, die seit Anfang 2021 gebaut wurden oder künftig entstehen.

Betroffen wären nach den bisherigen Angaben rund 160.000 Wohnungen. Die Entschädigung soll höchstens 16 Milliarden Euro betragen. Ob sich diese Grenze rechtlich halten lässt, ist offen. Beschlossen ist ohnehin noch nichts: Auf die Sondierungen folgen zunächst Koalitionsverhandlungen. Danach müsste ein Gesetz festlegen, welche Bestände betroffen sind, wie die Entschädigung berechnet wird und wer die Wohnungen künftig verwaltet.

Zustimmung von unerwarteter Seite
Unterstützung erhält die Idee von der Ökonomin Isabella Weber. In einem Interview mit t-online argumentiert sie, große Wohnungskonzerne verfügten in angespannten Märkten über erhebliche Marktmacht. Eine Vergesellschaftung könne Mieten stabilisieren und diese Macht begrenzen. Neue Wohnungen entstehen dadurch allerdings nicht. Zudem müsste das Land die Übernahme finanzieren und die Bestände dauerhaft bewirtschaften.

Auch eine nicht renditeorientierte Anstalt öffentlichen Rechts kann nicht dauerhaft mit Verlust arbeiten. Sie muss Kredite bedienen, Gebäude instand halten und energetisch sanieren. Niedrigere Mieten sind dennoch möglich, wenn Ausschüttungen an Aktionäre entfallen und der öffentliche Eigentümer günstigere Kredite erhält. Ob das gelingt, hängt vor allem von der Höhe der Entschädigung ab. Muss Berlin annähernd den Marktwert zahlen, schrumpft der finanzielle Spielraum erheblich.

Vonovia verweist auf moderate Mieten
Vonovia hält der Kritik entgegen, dass ihre Berliner Wohnungen weiterhin vergleichsweise günstig seien. Nach Unternehmensangaben lag die durchschnittliche Bestandsmiete im Juni 2026 bei 8,17 Euro je Quadratmeter, bei Neuvermietungen bei 10,80 Euro. Im Zuge des neuen Berliner Mietspiegels erhöhte Vonovia die Mieten bei einem Teil der Wohnungen im Schnitt um 4,8 Prozent – und damit nach eigener Darstellung weniger stark als die im Mietspiegel ausgewiesenen 6,9 Prozent. Die Erhöhung wurde zudem auf höchstens 50 Cent je Quadratmeter, acht Prozent der bisherigen Grundmiete und 70 Euro monatlich begrenzt.

Der Konzern verweist außerdem auf besondere Schutzregeln für Haushalte mit geringem Einkommen. Übersteigt die neue Miete 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens, kann Vonovia unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erhöhung verzichten. In Berlin besitzt das Unternehmen rund 130.000 Wohnungen, davon etwa 100.000 über die Deutsche Wohnen, und beschäftigt mehr als 2.600 Menschen.

Aus Sicht von Vonovia zeigen diese Zahlen, dass der Konzern bezahlbaren Wohnraum bereitstellt, soziale Härten abfedert und zugleich erheblich zur Bewirtschaftung und Instandhaltung der Berliner Bestände beiträgt. Die Befürworter einer Vergesellschaftung stellen dagegen grundsätzlich infrage, ob ein börsennotierter Konzern mit Renditeinteressen eine solche Aufgabe übernehmen sollte.

Der Staat als Vonovia-Aktionär
Einen anderen Weg als seine Kollegin Isabella Weber schlägt Matthias Günther vom Pestel-Institut gegenüber t-online vor. Der Bund könne sich regulär bei Vonovia einkaufen und so Einfluss auf das Unternehmen gewinnen. Der Staat würde die Aktionäre dabei nicht zum Verkauf zwingen, sondern Aktien erwerben – im Extremfall bis zur Kontrolle des Konzerns.

Der Vorschlag umgeht zwar die verfassungsrechtlichen Konflikte einer Vergesellschaftung. Billig wäre er trotzdem nicht. Neben einem Kaufpreis in Milliardenhöhe müsste der Staat auch die wirtschaftlichen Risiken und Schulden des Konzerns mittragen. Zudem bliebe Vonovia eine Aktiengesellschaft. Wie sich niedrige Mieten, Neubau, Sanierungen und die Interessen privater Mitaktionäre vereinbaren ließen, wäre politisch auszuhandeln.

Eine weitere Entwicklung zeichnet sich im Bundesbauministerium ab, wo Ministerin Verena Hubertz eine Bundeswohnungsgesellschaft gründen will. Der Bund soll daran 51 Prozent halten, private Kapitalgeber 49 Prozent. Von 2027 an soll die Gesellschaft vor allem durch serielles Bauen schnell und günstiger neue Wohnungen schaffen. Das Modell greift damit an einer anderen Stelle an: Es verändert nicht die Eigentumsverhältnisse bestehender Wohnungen, sondern soll das Angebot vergrößern. Kurzfristig hilft das Mietern in teuren Bestandswohnungen allerdings kaum.

Konflikt zwischen Berlin und Bund
Einem weiteren Bericht von t-online zufolge will die Bundesregierung Vergesellschaftungen von Immobilien durch die Länder gesetzlich verhindern. Ob sie Berlin diesen Weg tatsächlich versperren könnte, ist umstritten. Artikel 15 erlaubt ausdrücklich, Grund und Boden sowie Produktionsmittel durch Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Zugleich berührt das Vorhaben Bereiche, in denen Bund und Länder gesetzgeberische Kompetenzen besitzen.

Ein Berliner Gesetz würde deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Gericht landen. Gestritten würde über die Zuständigkeit, den Kreis der betroffenen Unternehmen und vor allem die Entschädigung. Vergesellschaftet würden dabei nur Wohnungen in Berlin – nicht der gesamte Konzern und auch keine Bestände in anderen Bundesländern.

Die Modelle verfolgen unterschiedliche Ziele. Die Vergesellschaftung soll bestehende Mieten dem Renditedruck entziehen. Ein staatlicher Einstieg bei Vonovia soll Einfluss auf einen vorhandenen Konzern schaffen. Eine Bundeswohnungsgesellschaft soll neue Wohnungen bauen. Keines davon löst das Grundproblem schnell oder kostenlos. Die Berliner Einigung zeigt jedoch: Bleibt bezahlbarer Wohnraum knapp, werden Eingriffe diskutiert, die noch vor wenigen Jahren politisch kaum vorstellbar waren.


Bildquelle: iStockGetty

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