Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gelten seit dem 29. Juli neue Rahmenbedingungen für die Wärmewende im Gebäudebereich. Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien entfällt, gleichzeitig bleiben Gas- und Ölheizungen unter bestimmten Voraussetzungen weiter möglich. Künftige Vorgaben wie die Biotreppe oder die Grüngasquote werden schrittweise eingeführt. Verbände sehen die neue Klarheit grundsätzlich positiv, fordern nun aber verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen und die weitere Umsetzung.
Neue Regeln für den Heizungsmarkt
Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz in wesentlichen Teilen ersetzt. Besonders sichtbar ist der Wegfall der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten künftig wieder mehr Wahlfreiheit und können neben Wärmepumpen oder Fernwärmeanschlüssen auch Gas- und Ölheizungen einbauen. Gleichzeitig verfolgt der Gesetzgeber weiterhin das Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Der Einsatz fossiler Brennstoffe wird deshalb schrittweise an steigende Anforderungen geknüpft.
Biotreppe und Grüngasquote ersetzen starre Vorgaben
Kernstück des neuen Gesetzes ist die sogenannte Biotreppe. Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen – zunächst zehn Prozent, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Ergänzend soll die Bundesregierung bis Ende 2026 ein Gesetz zur Einführung einer Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote vorlegen. Ziel ist es, den Hochlauf von Biomethan, Bioheizöl und Wasserstoff zu unterstützen und den Gebäudesektor schrittweise klimaneutral auszurichten.
Änderungen für Eigentümer und Vermieter
Neben den technischen Vorgaben verändert das Gesetz auch die Kostenverteilung. Bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen werden künftig zusätzliche Kostenbestandteile – etwa Netzentgelte oder Mehrkosten durch biogene Brennstoffe – zwischen Mietern und Vermietern neu aufgeteilt. Außerdem treten weitere Bestandteile des Gesetzes zeitversetzt in Kraft. Dazu gehören unter anderem neue Regelungen zur Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), Anforderungen an Energieausweise sowie Vorgaben für Nullemissionsgebäude.
Wärmewende braucht jetzt den nächsten Schritt
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet das Inkrafttreten des Gesetzes grundsätzlich positiv, weil nach einem langen Gesetzgebungsverfahren nun Rechtssicherheit geschaffen wurde. Gleichzeitig betont der Verband, dass die Wärmewende erst mit den nächsten politischen Entscheidungen gelingen könne. Dazu gehörten klare Vorgaben zur Grüngasquote, eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung sowie verlässliche Rahmenbedingungen für Fernwärme, Gasnetze und den notwendigen Infrastrukturausbau.
Kritik hält trotz Inkrafttreten an
Auch nach der Verkündung bleibt das Gesetz umstritten. Bereits während des parlamentarischen Verfahrens gab es mehrere Versuche, das Gesetz noch zu stoppen. Zudem haben verschiedene Organisationen rechtliche Schritte angekündigt und kritisieren sowohl einzelne Inhalte als auch das Gesetzgebungsverfahren. Unabhängig davon gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz seit dem 29. Juli als neuer Rechtsrahmen für die Modernisierung von Gebäuden und die zukünftige Wärmeversorgung.
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