07.08.2026

EEG-Novelle und Netzpaket: Neue Regeln für Solar und Wind stoßen auf Kritik

Das Bundeskabinett hat die Reform des EEG und das Netzpaket gebilligt. Für neue Solaranlagen auf Hausdächern soll die garantierte Einspeisevergütung schrittweise auslaufen, zugleich werden Direktvermarktung und Netzintegration neu geregelt. Auch Wind- und Solarprojekte in Engpassregionen müssen künftig stärkere Risiken tragen. Der BEE erkennt einzelne Verbesserungen an, warnt insgesamt aber vor sinkender Investitionssicherheit und fordert Nachbesserungen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Regelwerk für den Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft. Es legt unter anderem fest, wie erneuerbarer Strom gefördert und vermarktet wird. Das Ziel, bis 2030 mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken, bleibt bestehen.

Parallel dazu soll das sogenannte Netzpaket dafür sorgen, dass der Ausbau neuer Anlagen künftig stärker mit den vorhandenen Stromnetzen abgestimmt wird. Hintergrund sind regionale Netzengpässe und die hohen Kosten für Eingriffe, wenn zeitweise mehr Strom produziert wird, als transportiert werden kann. Die jetzt vom Kabinett gebilligten Entwürfe müssen noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Neue Regeln für Photovoltaik auf Hausdächern
Besonders deutlich ändern sich die Bedingungen für neue kleinere Photovoltaikanlagen. Für Bestandsanlagen sollen die bisherigen Regelungen grundsätzlich weitergelten. Bei Neuanlagen ab 2027 ist dagegen ein schrittweiser Übergang von der garantierten Einspeisevergütung zur Direktvermarktung vorgesehen.

Zu den wesentlichen Änderungen gehören:

  • Noch gibt es keine funktionierenden System für die Direktvermarktung, daher sollen neue Dachanlagen zunächst für bis zu drei Jahre eine reduzierte Einspeisevergütung  in Höhe von 5,2 Cent je Kilowattstunde erhalten. Die maximal begünstigte Anlagengröße wird dabei schrittweise abgesenkt, bevor die Übergangslösung ab 2030 vollständig entfällt.
  • Nach dem Übergang zur Direktvermarktung soll ein Bonus von 1,5 Cent je Kilowattstunde gezahlt werden.
  • Neue Dachanlagen unter 100 Kilowatt sollen künftig höchstens 50 Prozent ihrer Leistung gleichzeitig in das öffentliche Stromnetz einspeisen können. Überschüssiger Strom soll möglichst selbst verbraucht oder gespeichert werden oder die Anlage wird gedrosselt.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht insbesondere den geplanten Wegfall der klassischen Einspeisevergütung kritisch. Nach Einschätzung des Verbands bleibt sie gerade für kleinere private und gewerbliche Anlagen ein wichtiger Bestandteil der Investitionssicherheit. Auch die vorgesehene Übergangslösung reiche aus Sicht des BEE nicht aus, um die bisherigen Bedingungen zu ersetzen.

Mehr Verantwortung bei Netzengpässen
Auch für größere Wind- und Solarprojekte ändern sich die Rahmenbedingungen. In Regionen mit besonders angespannten Stromnetzen sollen Anlagenbetreiber künftig einen Teil des Risikos tragen, wenn ihre Anlagen wegen Netzengpässen heruntergeregelt werden müssen.

In der nun beschlossenen Fassung wurde diese Regelung gegenüber früheren Entwürfen abgeschwächt. Nur ein begrenzter Anteil der möglichen Jahresproduktion soll ohne Entschädigung abgeregelt werden dürfen. Zudem soll die Regel maximal sechs Jahre gelten.

Der BEE fordert dennoch, erneuerbare Anlagen stärker über flexible Netzanschlüsse, Speicher und intelligente Steuerung in das Stromsystem zu integrieren, anstatt Erzeugung pauschal abzuregeln. Damit könnten bestehende Netzanschlüsse effizienter genutzt und zusätzliche erneuerbare Kapazitäten ermöglicht werden.

Ausbauziele bleiben – Zwischenziele entfallen
Die langfristigen Ausbauziele für Wind- und Solarenergie sollen erhalten bleiben. Verbindliche jährliche Zwischenziele sind künftig jedoch nicht mehr vorgesehen. Stattdessen soll jährlich überprüft werden, ob sich der Ausbau noch auf dem notwendigen Pfad befindet.

Kritiker sehen darin das Risiko, dass Abweichungen erst später erkannt werden und der Ausbau an Verbindlichkeit verliert. Gleichzeitig soll die Reform dafür sorgen, dass neue Anlagen stärker dort entstehen, wo Netze und Stromsystem zusätzliche Kapazitäten aufnehmen können.

BEE fordert Nachbesserungen
Der BEE erkennt in den Entwürfen einzelne Verbesserungen an, bewertet das Gesamtpaket jedoch überwiegend kritisch. Neben der Photovoltaik sieht der Verband Nachbesserungsbedarf bei Windenergie, Biomasse, Wasserkraft und verschiedenen Vermarktungsmodellen.

Aus Sicht des Verbands muss die Reform vor allem gewährleisten, dass Marktintegration und eine bessere Nutzung der Stromnetze nicht zulasten der Investitionsbedingungen gehen. Gefordert werden unter anderem verlässliche Vergütungsmöglichkeiten für kleinere Anlagen, bessere Bedingungen für Direktvermarktung und langfristige Stromlieferverträge sowie ausreichende Ausschreibungsvolumina für Wind- und Bioenergie.

Entscheidend wird damit sein, ob die EEG-Novelle den angestrebten Spagat schafft: erneuerbare Energien stärker in Markt und Stromnetz zu integrieren, ohne gleichzeitig das Tempo beim Ausbau und die Investitionsbereitschaft auszubremsen.

Bildquelle: iStock

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