Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eingelegt. Nach Auffassung der Beschwerdeführer reichen die neuen Vorgaben für Öl- und Gasheizungen nicht aus, um die staatlichen Klimaschutzpflichten zu erfüllen. Das GModG schreibt zwar steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe vor, erlaubt aber weiterhin den Neueinbau jener Heizmodelle. Neben der aus ihrer Sicht unzureichenden Ausrichtung des Staates auf Klimaneutralität kritisiert die DUH außerdem mangelnde Planungssicherheit bei Kosten und die Verfügbarkeit klimaneutraler Brennstoffe.
DUH beruft sich auf Klimaschutzpflicht
Im Mittelpunkt der Verfassungsbeschwerde steht Artikel 20a des Grundgesetzes. Dieser verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und künftiger Generationen. Die DUH leitet daraus ab, dass auch die gesetzlichen Vorgaben für die Wärmeversorgung auf das Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet sein müsse.
Den Beschwerdeführern zufolge erfülle das neue Gebäudemodernisierungsgesetz diese Anforderungen allerdings nicht.
Neue Öl- und Gasheizungen bleiben möglich
Mit dem im Sommer 2026 in Kraft getretenen Gebäudemodernisierungsgesetz wurde die bisherige Regelung, nach der neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, abgeschafft.
Stattdessen sieht das Gesetz eine sogenannte Bio-Treppe vor. Für neue Öl- und Gasheizungen steigt der vorgeschriebene Anteil entsprechender Brennstoffe stufenweise. Nach den neuen Vorgaben beträgt er ab 2029 zunächst zehn Prozent, ab 2030 15 Prozent und soll in den folgenden Jahren weiter zunehmen.
Genau an diesem Ansatz setzt die Kritik der DUH an. Die Organisation hält die Vorgaben für nicht ausreichend, um den Gebäudebereich auf die gesetzlich angestrebte Klimaneutralität bis 2045 auszurichten.
DUH warnt vor langfristigen Fehlinvestitionen
Neben dem Klimaschutz stellt die DUH die finanziellen Folgen für Haushalte in den Mittelpunkt ihrer Beschwerde. Aus Sicht der Organisation könnten neu eingebaute Öl- und Gasheizungen langfristige Abhängigkeiten von fossilen beziehungsweise künftig benötigten biogenen Brennstoffen schaffen.
Die Beschwerdeführer argumentieren daher, dass die gesetzlichen Vorgaben keine ausreichende Planungssicherheit für Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter böten.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht aus
Wann über die neue Verfassungsbeschwerde entschieden wird, ist offen. Bereits im Juli hatte sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz beschäftigt. Dabei ging es jedoch um Beteiligungs- und Informationsrechte im Gesetzgebungsverfahren.
Die jetzt eingereichte Beschwerde richtet den Blick dagegen auf die inhaltlichen Vorgaben des neuen Heizungsgesetzes und die Frage, ob diese mit den staatlichen Klimaschutzpflichten vereinbar sind. Ob das Dekret gegen das Grundgesetz verstößt, muss nun das Bundesverfassungsgericht klären.
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