Die Reformpläne im Mietrecht werden konkreter: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat zum Jahreswechsel einen Referentenentwurf für das sogenannte „Mietrecht II“ vorgelegt. Ziel ist es, Schlupflöcher bei der Mietpreisbremse zu schließen und den angespannten Wohnungsmärkten entgegenzuwirken. Im Fokus stehen dabei insbesondere Kurzzeitvermietungen, möbliertes Wohnen sowie Indexmietverträge, die in den vergangenen Jahren vor allem im Neubau an Bedeutung gewonnen haben.
Kurzzeitvermietung künftig auf sechs Monate begrenzt
Kern des Entwurfs ist eine zeitliche Begrenzung von Kurzzeitmietverträgen auf maximal sechs Monate. Diese sollen künftig nur noch zulässig sein, wenn beim Mieter ein konkreter Anlass für eine vorübergehende Nutzung vorliegt. Bislang war gesetzlich nicht eindeutig geregelt, wie lange eine Kurzzeitvermietung dauern darf, ohne der Mietpreisbremse zu unterliegen. Die geplante Festlegung würde damit eine deutliche Einschränkung darstellen. Parallel dazu sollen bei möblierten Wohnungen Nettokaltmiete und Möblierungszuschlag klar getrennt ausgewiesen werden. Für voll möblierte Wohnungen ist eine pauschale Aufschlagshöhe von fünf Prozent der Nettokaltmiete vorgesehen, alternativ soll sich der Zuschlag am Zeitwert der Möbel orientieren.
Indexmieten und Kündigungsrecht
Auch Indexmieten sollen stärker reguliert werden. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Mieterhöhungen künftig auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Darüber hinaus plant das Bundesjustizministerium Anpassungen bei Kündigungen wegen Mietrückständen: Die bislang geltende Schonfristzahlung soll künftig einmalig auch ordentliche Kündigungen abwenden können. Bei der Modernisierungsumlage ist eine Anhebung der Wertgrenze vorgesehen, ab der vereinfachte Mieterhöhungen zulässig sind – von derzeit 10.000 auf künftig 20.000 Euro.
Geteilte Reaktionen aus Mieter- und Vermieterlager
Während der Deutsche Mieterbund die Reformpläne grundsätzlich begrüßt, stößt der Entwurf bei Vermietern und Marktakteuren auf erhebliche Kritik. Insbesondere Anbieter von Wohnen auf Zeit warnen vor wirtschaftlichen Verwerfungen und einem Rückzug privater Eigentümer aus diesem Segment. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und muss anschließend noch das Bundeskabinett sowie den Bundestag passieren.
(Bildquelle: GettyImages)
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