Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des sozialen Mietrechts vorgelegt. Ziel ist es, den Mieterschutz in angespannten Wohnungsmärkten zu stärken und bestehende Regelungslücken zu schließen. Vorgesehen sind unter anderem Begrenzungen bei Indexmieten, neue Transparenzregeln für möbliertes Wohnen sowie klarere Vorgaben für Kurzzeitmietverträge. Zudem sollen Mieterinnen und Mieter Kündigungen wegen Zahlungsrückständen künftig leichter abwenden können. Der Entwurf befindet sich im Verbände- und Länderbeteiligungsverfahren.
Indexmieten, Möblierung und Kurzzeitvermietung
Kern des Gesetzentwurfs ist eine stärkere Regulierung von Mietformen, die bislang häufig außerhalb der Mietpreisbremse lagen. So sollen Indexmieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten künftig auf 3,5 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Damit reagiert das Ministerium auf die Belastungen aus Phasen hoher Inflation.
Für möbliert vermieteten Wohnraum sieht der Entwurf erstmals verbindliche Transparenzpflichten vor. Möblierungszuschläge sollen künftig separat ausgewiesen und am Zeitwert der Möbel ausgerichtet werden. Erfolgt dies nicht, gilt die Wohnung mietrechtlich als unmöbliert. Auch Kurzzeitmietverträge sollen klarer gefasst werden: Künftig ist eine maximale Laufzeit von sechs Monaten vorgesehen, gekoppelt an einen nachweisbaren besonderen Anlass.
Erweiterte Schonfrist und Erleichterungen bei Modernisierungen
Darüber hinaus soll die sogenannte Schonfristzahlung ausgeweitet werden. Mietrückstände könnten dann künftig auch bei ordentlichen Kündigungen einmalig durch Nachzahlung geheilt werden. Flankierend plant das Ministerium Erleichterungen für Vermieter bei kleineren Modernisierungen, etwa durch eine Anhebung der Wertgrenzen von 10.000 auf 20.000 Euro, um kleinere Maßnahmen trotz gestiegener Baukosten weiterhin praktikabel zu halten.
Ministerium betont ausgewogenen Ansatz
In einer Pressemitteilung begründet Hubig den Entwurf mit der angespannten Lage auf vielen Wohnungsmärkten:
„Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer. Das liegt auch am Mietrecht. Unser soziales Mietrecht ist gut – aber sein Schutz hat Lücken. Wir wollen diese Probleme gezielt beheben. […] Unser Gesetz hat einen wirkungsvollen Schutz von Mieterinnen und Mietern zum Ziel – und behält zugleich die Interessen der Vermieterseite im Blick. Wir setzen auf passgenaue Maßnahmen gegen die Mietenexplosion.“
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Der Gesetzentwurf „Mietrecht II“ ist Teil eines mehrstufigen Reformpakets. Nachdem die Mietpreisbremse bereits bis Ende 2029 verlängert wurde, sollen nun weitere Anpassungen folgen. Der aktuelle Entwurf wurde an Länder und Verbände übermittelt; Stellungnahmen können bis Anfang März 2026 eingereicht werden.
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