14.07.2026

Koalition stellt Reformpaket vor: Neue Impulse für den Wohnungsbau

Das Reformpaket der Bundesregierung enthält zahlreiche Maßnahmen für den Wohnungsbau – von einer Bundeswohnungsbaugesellschaft über vereinfachte Genehmigungen bis hin zu besseren Finanzierungsbedingungen. GdW und ZIA bewerten die Pläne als wichtiges Signal für Investitionen und mehr bezahlbaren Wohnraum. Kontrovers diskutiert wird dagegen das geplante bundesweite Verbot von Vergesellschaftungen großer Wohnungskonzerne. Während die Immobilienwirtschaft darin einen Gewinn für die Investitionssicherheit sieht, kommt Kritik von Linken und Teilen der SPD.

Mehr Tempo und bessere Finanzierungsbedingungen

Mit ihrem 34-Punkte-Reformpaket will die Bundesregierung den Wohnungsbau wieder ankurbeln. Vorgesehen sind unter anderem die Gründung einer Bundesgesellschaft für bezahlbaren Wohnungsbau, der verstärkte Einsatz privaten und öffentlichen Kapitals, beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der Abbau bürokratischer Hürden. Ergänzend sollen Finanzierungsmöglichkeiten verbessert und der Wohnungsbau durch weitere steuerliche und regulatorische Maßnahmen attraktiver werden. Auch eine Unterstützung für serielles und modulares Bauen ist vorgesehen.

Wohnungswirtschaft sieht wichtige Weichenstellung

Die Bau- und Immobilienwirtschaft bewertet die Beschlüsse überwiegend positiv. Der GdW spricht von einem „großen und sehr guten Beschluss für den bezahlbaren Wohnungsbau“. Besonders die geplante Wohnungsbaugesellschaft, die Förderung seriellen und modularen Bauens sowie bessere Finanzierungsbedingungen könnten den dringend benötigten Neubau deutlich stärken.

Auch der ZIA begrüßt das Reformpaket. Aus Sicht des Verbandes setzen die geplanten Maßnahmen wichtige Impulse für weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Investitionssicherheit. Insbesondere die klare Absage an Vergesellschaftungsvorhaben schaffe Vertrauen und könne privates Kapital wieder stärker in den Wohnungsbau lenken.

Streit um geplantes Enteignungsverbot

Dennoch wird das Vorhaben der Koalition, Vergesellschaftungen großer privater Wohnungsunternehmen auf Landesebene künftig bundesgesetzlich auszuschließen, kontrovers diskutiert. Die Bundesregierung begründet den Schritt mit dem Ziel, Investitionen in den Wohnungsbau nicht zu gefährden.

Kritik kommt von der Linkspartei sowie mehreren Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten. Sie verweisen auf den Berliner Volksentscheid von 2021, in dem mehrheitlich für eine Enteignung gestimmt wurde, und argumentieren, eine bundesgesetzliche Regelung schränke den politischen Handlungsspielraum der Länder ein. Zudem sei die Möglichkeit der Vergesellschaftung im Grundgesetz verankert.

Befürworter des Verbots sehen dagegen vor allem die Signalwirkung für Investoren. Nach Einschätzung des ifo-Instituts schrecken Enteignungsdebatten private Investitionen ab und verschärfen damit langfristig den Wohnungsmangel. Entscheidend wird nun sein, wie schnell die angekündigten Reformen tatsächlich gesetzlich umgesetzt werden.

Bildquelle: Getty Images

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