13.07.2026

Gebäudemodernisierung und BEG: Neues Heizungsgesetz beschlossen, während Förderung gekürzt wird

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz stellt die Bundesregierung die Wärmewende im Gebäudebereich neu auf. Das Gesetz schafft mehr Technologieoffenheit und ermöglicht wieder den Einbau von Gas- und Ölheizungen unter neuen Vorgaben. Parallel wird auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Während einkommensschwächere Haushalte stärker profitieren sollen, sinken Förderobergrenzen und Zuschüsse schrittweise. Die Wohnungswirtschaft begrüßt einzelne Erleichterungen, warnt jedoch vor sinkender Planungssicherheit und zusätzlichen Belastungen für Mehrfamilienhäuser.

Bundestag und Bundesrat geben grünes Licht

Mit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat ist das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet und ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Ziel der Bundesregierung ist es, Klimaschutz im Gebäudesektor technologieoffener und praxistauglicher zu gestalten. Die bislang geltende Verpflichtung, neue Heizungen grundsätzlich mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt.

Künftig können Eigentümerinnen und Eigentümer wieder frei zwischen verschiedenen Heiztechnologien wählen – darunter Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridlösungen, Biomasse sowie weiterhin Gas- und Ölheizungen. Gleichzeitig müssen fossile Brennstoffe schrittweise klimafreundlicher werden. Über die sogenannte Biotreppe steigt ab 2029 der verpflichtende Anteil erneuerbarer Brennstoffe kontinuierlich an.

Förderung wird neu zugeschnitten

Parallel zum neuen Gesetz richtet die Bundesregierung auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aus. Die Förderung wird ab dem 21. Juli 2026 fortgeführt, allerdings mit veränderten Förderbedingungen.

Künftig wird der Einkommensbonus stärker nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen gestaffelt. Haushalte mit niedrigen Einkommen erhalten höhere Zuschüsse, zudem wird ein neuer Kinderzuschlag eingeführt. Dieser reduziert das zugrunde gelegte Einkommen um einmalig 10.000 Euro. Gleichzeitig sinkt die Obergrenze der förderfähigen Investitionskosten von bislang 30.000 auf zunächst 28.000 Euro und wird anschließend halbjährlich um weitere 750 Euro reduziert. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Austausch fossiler Heizungen wird zeitlich gestreckt und schrittweise abgesenkt.

Wohnungswirtschaft sieht Licht und Schatten

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW bewertet die größere Technologieoffenheit grundsätzlich positiv. Kritisch sieht der Verband jedoch, dass weiterhin ein gebäudeübergreifender Flottenansatz fehlt, mit dem Investitionen dort gebündelt werden könnten, wo sie den größten Klimanutzen erzielen. Auch die vorgesehene hälftige Kostenbeteiligung der Vermieter an zusätzlichen Energie- und Netzkosten sowie neue Dokumentationspflichten könnten Modernisierungen erschweren. Besonders problematisch sei, dass die veränderten gesetzlichen Anforderungen zeitgleich mit einer Neuordnung und teilweisen Absenkung der BEG-Förderung einhergehen.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss begrüßt vor allem die neue rechtliche Klarheit, die praxisnahe Umsetzung europäischer Vorgaben und die Wahrung der Technologieoffenheit. Zugleich warnt der Verband vor möglichen fossilen Lock-in-Effekten und fordert einen verlässlichen Transformationspfad bis 2045. Entscheidend sei, das Gebäudemodernisierungsgesetz und die BEG-Förderung konsequent zusammenzudenken. „Wer höhere Anforderungen stellt, muss zugleich die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Investitionen auch tatsächlich erfolgen können. Ordnungsrecht und Förderung gehören zusammen”, sagt Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses. Höhere Anforderungen ohne eine ausreichende und planbare Förderung könnten Investitionen bremsen und dürften nicht zulasten jener Unternehmen gehen, die bereits umfassend in Modernisierung und Dekarbonisierung investieren.

Bildquelle: Getty Images

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