06.10.2026

BauGB-Novelle im Bundestag: Immobilienbranche fordert Nachbesserungen  

Die geplante Novelle des Baugesetzbuchs hat die Anhörung im Bauausschuss des Bundestags durchlaufen. Kern des Entwurfs ist ein Vorrang für den Wohnungsbau. Zugleich sollen Bauleitplanverfahren vollständig digitalisiert, gestrafft und grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Auch Nachverdichtungen und Aufstockungen sollen erleichtert werden. Branchenverbände begrüßen die Richtung der Reform, fordern aber Nachbesserungen – insbesondere bei verbindlichen Fristen und dem Anwendungsbereich des geplanten Vorrangs für den Wohnungsbau. 

Der vom Bundeskabinett im Mai beschlossene Entwurf für das „Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ knüpft an den Bau-Turbo aus dem Jahr 2025 an. Am 23. September beschäftigte sich der Bauausschuss des Bundestags in einer öffentlichen Anhörung mit den geplanten Änderungen. 

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Beschleunigung und Digitalisierung der Bauleitplanung. Die Verfahren sollen künftig grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Auch die Beteiligungsverfahren sollen gestrafft werden. Einzelne Verfahrensschritte können entfallen oder parallel stattfinden.
 
Gleichzeitig soll der Wohnungsbau bei bestimmten Bebauungsplänen zur Deckung eines dringenden Wohnbedarfs als überragendes öffentliches Interesse stärker gewichtet werden. 

Zugleich sieht der Entwurf mehr Spielraum für die Kommunen bei der Ausweisung von Baugebieten vor. Kerngebiete könnten ausdrücklich auch dem Wohnen dienen. Dadurch soll unter anderem die Umnutzung nicht mehr benötigter Büro- und Gewerbeflächen erleichtert werden. 

Aufstockung und Nachverdichtung werden erleichtert 
Auch im Bestand sollen zusätzliche Möglichkeiten für neuen Wohnraum geschaffen werden. Die Novelle sieht dafür bessere Voraussetzungen für Erweiterungen und insbesondere Aufstockungen bestehender Gebäude auch außerhalb angespannter Wohnungsmärkte vor, und zwar ohne, dass dafür in jedem Fall ein Bebauungsplan geändert werden muss. Zusätzliche Potenziale eröffnet der Entwurf zudem für die Nachverdichtung, etwa durch Bebauung in zweiter Reihe oder auf Innenhöfen. 

Verbände sehen noch Nachbesserungsbedarf 
In der Anhörung wurde die grundsätzliche Stoßrichtung der Novelle von Vertretern der Immobilien- und Bauwirtschaft begrüßt. Gleichzeitig sehen die Verbände an mehreren Stellen Verbesserungsbedarf. 

Der GdW kritisiert insbesondere, dass der geplante Vorrang für den Wohnungsbau im Wesentlichen auf die Bauleitplanung beschränkt bleibt. Nach Ansicht des Verbands sollte er auch auf konkrete Wohnungsbauvorhaben ausgeweitet werden.  Zudem verwies der Verband auf die personellen Kapazitäten der Bauämter. Kürzere gesetzliche Fristen könnten nur dann Wirkung entfalten, wenn die zuständigen Behörden über ausreichende Ressourcen verfügten. 

Der ZIA fordert dagegen vor allem kürzere und verbindlichere Fristen. Die vorgesehene Regelfrist von zwei Jahren sei zu lang. ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan fordert eine maximale Verfahrensdauer von 18 Monaten und Konsequenzen bei Fristüberschreitungen. 
Auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie vermisst verbindliche Fristen oder eine Genehmigungsfiktion.  

Andere Sachverständige setzen an anderen Punkten an. Haus & Grund sieht die Ausweitung kommunaler Eingriffs-, Kontroll- und Vorkaufsrechte kritisch und warnt vor zusätzlichen Belastungen für private Eigentümer und Bauherren. 
Vertreter aus dem Umwelt- und Planungsbereich bemängeln dagegen, dass eine stärkere Priorisierung des Neubaus zulasten von Bestandsentwicklung, Flächen- und Klimaschutz gehen könnte. Die kommunalen Spitzenverbände weisen zudem darauf hin, dass die Reform die begrenzten personellen Kapazitäten vieler Kommunen nicht behebt und das Baugesetzbuch trotz der Änderungen komplex bleibt. 

Der Gesetzentwurf befindet sich nun im weiteren parlamentarischen Verfahren. Nach derzeitiger Planung soll die Novelle zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. 

Bildquelle: iStock Getty

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