In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen haben Sachverständige den geplanten Bauturbo unterschiedlich bewertet. Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Während Verbände wie der GdW Nachbesserungen fordern und der BFW das Umwandlungsverbot ablehnt, begrüßen andere den Entwurf grundsätzlich. Kritik gibt es an der Befristung bis 2030 und am eingeschränkten Wirkungskreis.
Das Bundeskabinett hatte im Juni 2025 den Entwurf beschlossen, die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD brachten im Juli eine überarbeitete Version in den Bundestag ein. Kernpunkt ist die Einführung eines neuen § 246e BauGB, der Abweichungen vom bisherigen Planungsrecht ermöglicht. Damit könnten Kommunen schneller neuen Wohnraum schaffen – zunächst befristet bis Ende 2030.
Positionen aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sieht im Entwurf einen wichtigen Ansatz, fordert jedoch Nachbesserungen. Unter anderem solle die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum als überragendes öffentliches Interesse verankert werden – nicht nur um die schnelle Verfügbarkeit von Baugrund. Zudem verlangt der Verband die Absicherung des Gebäudetyps E, eine Anpassung der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) sowie ein dreisäuliges Fördermodell für sozialen Wohnungsbau.
Der ZIA begrüßt den Entwurf als ersten Schritt, kritisiert jedoch die Befristung bis 2030 und fordert eine Absenkung von Baustandards sowie eine Überarbeitung der KfW-Förderbedingungen. Auch die hohe Staatsquote von 37 Prozent sei ein Hindernis.
Der Bundesverband der Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW9 lehnt die geplante Verlängerung des Umwandlungsverbots von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnlage ab. Präsident Dirk Salewski sprach von einem „Eingriff in den freien Markt“, der die Eigentumsbildung behindere, ohne zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Mieter- und Architektenverbände
Der Deutsche Mieterbund unterstützt hingegen die Verlängerung des Umwandlungsschutzes, da Umwandlungen in der Regel zur Verdrängung von Mieterinnen und Mietern beziehungsweise zu einer deutlichen Mitsteigerung führen. Außerdem fordert der Verband mehr kommunales Eigentum an Grund und Boden. Zudem solle das Vorkaufsrecht der Kommunen gestärkt werden.
Die Bundesarchitektenkammer sprach sich dafür aus, den Bau von Einfamilienhäusern im Rahmen des Bau-Turbos auszuschließen. Stattdessen müsse der Geschosswohnungsbau Vorrang haben, um effektiv mehr Wohnraum zu schaffen. Die Vorschrift müsse daher auf Neubauten mit mindestens sechs Wohnungen beschränkt werden, wie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige betonte. Auch die Sachverständige des Deutschen Mieterbunds sprach sich dafür aus, den Bau von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen für Selbstnutzer grundsätzlich auszuschließen.
Weitere Kritik und Zustimmung
Professor Matthias Hellriegel lobte die Änderungen beim Lärmschutz als „revolutionär“. Auch kommunale Verbände begrüßten die Vereinfachungen, mahnten jedoch zur Wahrung der Planungshoheit der Gemeinden. Kritische Stimmen – etwa von Architects for Future – warnten, der Entwurf sei ungeeignet, um die notwendige Bauwende im Sinne von Klima- und Ressourcenschutz voranzubringen.
Das Gesetz soll noch 2025 verabschiedet werden. Ob der Bauturbo tatsächlich zur erhofften Beschleunigung im Wohnungsbau beiträgt, hängt stark davon ab, wie Bundestag und Bundesrat mit den zahlreichen Forderungen nach Nachbesserung umgehen.
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