09.02.2026

Wohnungswirtschaft fordert Kurswechsel: Klimaschutzprogramm muss nachgeschärft werden


Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung nicht ausreicht, um die gesetzlichen Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Damit wächst der Handlungsdruck insbesondere im Gebäude- und Verkehrssektor. Die Wohnungswirtschaft sieht darin zugleich die Chance für eine Neuausrichtung der Klimapolitik: Weg von kostenintensiven Einzelstandards, hin zu einer wirksamen und bezahlbaren CO₂-Minderung im Gebäudebestand. Der GdW fordert, den sogenannten Praxispfad CO₂-Reduktion im Gebäudesektor zum Leitprinzip des neuen Klimaschutzprogramms zu machen.

Gericht stärkt Klimaschutzprogramm als zentrales Steuerungsinstrument

Mit seinem Urteil stellt das Bundesverwaltungsgericht klar, dass das Klimaschutzprogramm das zentrale und rechtlich überprüfbare Instrument der nationalen Klimapolitik ist. Es muss alle Maßnahmen enthalten, die erforderlich sind, um das gesetzlich verbindliche Ziel einer Emissionsminderung von mindestens 65 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen. Nach Einschätzung des Gerichts reichen die bislang vorgesehenen Maßnahmen nicht aus, unter anderem weil die prognostizierten CO₂-Einsparungen fehlerhaft berechnet wurden und eine erhebliche Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten besteht.

Die Bundesregierung hat angekündigt, das Urteil bei der Erarbeitung eines neuen Klimaschutzprogramms zu berücksichtigen, das bis Ende März 2026 vorgelegt werden soll.

Wohnungswirtschaft warnt vor unbezahlbaren Klimaschutzauflagen

Aus Sicht der sozial orientierten Wohnungswirtschaft erhöht das Urteil zwar den politischen Druck, eröffnet aber auch Spielraum für einen Kurswechsel. Statt immer höherer Effizienzanforderungen für einzelne Gebäude plädiert der GdW für einen stärkeren Fokus auf die tatsächliche CO₂-Wirkung von Maßnahmen im Bestand. Dazu zählen insbesondere die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, der Einsatz erneuerbarer Energien, Quartierslösungen und digitale Steuerung.

Ziel müsse es sein, mit begrenzten Mitteln möglichst viele Gebäude klimawirksam zu modernisieren, ohne die Bezahlbarkeit von Mieten aus dem Blick zu verlieren. Klimaschutz dürfe nicht zu dauerhaft überfordernden Wohnkosten führen.

Praxispfad CO₂-Reduktion als Leitlinie gefordert

Der GdW fordert die Bundesregierung auf, den Praxispfad CO₂-Reduktion im Gebäudesektor verbindlich in das neue Klimaschutzprogramm aufzunehmen. Dieser Ansatz setzt auf eine möglichst hohe CO₂-Minderung pro eingesetztem Euro und eine breite Wirkung im Gebäudebestand. Er soll durch eine CO₂-orientierte Förderlogik, technologieoffene Lösungen sowie verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen und kommunale Wärmeplanung flankiert werden.

Nur wenn Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und soziale Balance zusammen gedacht werden, könne der Gebäudesektor einen wirksamen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten und zugleich bezahlbares Wohnen sichern.

Bildquelle: GettyImages

Weitere Newsmeldungen finden Sie unter https://imo-news.de/news-archiv/.


Meistgelesen: