Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD will den Wohnungsbau ankurbeln. Der Koalitionsvertrag enthält dazu zahlreiche Maßnahmen. Ziel ist es, Planungs- und Bauprozesse zu beschleunigen, die energetische Sanierung voranzutreiben und gleichzeitig den sozialen Wohnungsbau zu stärken.
- Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung
Das gesamte Planungs- und Verfahrensrecht soll überarbeitet werden: Doppelprüfungen sollen entfallen und Erörterungstermine fakultativ werden. Genehmigungsverfahren für Ersatzneubauten sollen deutlich vereinfacht, Planfeststellungsverfahren in vielen Fällen durch Plangenehmigungen ersetzt werden. Beteiligungsverfahren – auch für Träger öffentlicher Belange – sollen künftig nur noch einmal durchgeführt werden. - Stärkung des sozialen Wohnungsbaus
Die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau werden sukzessive ausgebaut. Zusätzlich werden die Programme für „Junges Wohnen“ und Mittel für barrierefreies Wohnen erhöht. Kommunen sollen das Vorkaufsrecht – insbesondere in Milieuschutzgebieten und bei Schrottimmobilien – einfacher nutzen können. Der preislimitierte Vorkauf wird rechtlich gestärkt.
- Eigentumsbildung & Finanzierung
Familien sollen beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden – etwa über steuerliche Erleichterungen und staatliche Bürgschaften. Die KfW-Förderprogramme werden auf zwei zentrale Programme (Neubau & Modernisierung) verschlankt. Zudem soll ein Investitionsfonds entstehen, mit dem auch kommunale Wohnungsbaugesellschaften günstigere Finanzierungen erhalten.
- Baurecht vereinfachen, Standards senken
Der Gebäudetyp E soll wiefolgt abgesichert werden: Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik gelten künftig nicht mehr automatisch als Mangel. DIN-Normen sollen auf sicherheitsrelevante Aspekte reduziert werden. Auch serielle und modulare Bauweisen sollen stärker genutzt und rechtlich leichter implementiert werden. - Mieten, Klimaschutz & Wärmewende
Die Mietpreisbremse wird verlängert, Indexmieten und Kurzzeitvermietung werden strenger reguliert. Die Modernisierungsumlage wird angepasst, um mehr Anreize für Investitionen zu schaffen und zugleich Mieter zu entlasten. Für die Wärmewende gilt künftig ein technologieoffener Ansatz: Das Heizungsgesetz wird in seiner aktuellen Form abgeschafft, das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll einfacher, flexibler und am CO₂-Vermeidungspotenzial orientiert sein. - Digitalisierung & Städtebauförderung
Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen vollständig digitalisiert werden, BIM wird Standard. Die Städtebauförderung wird reformiert und schrittweise verdoppelt, besonders kleinere Städte sollen profitieren. Modellvorhaben und Innovationen sollen zusätzliche Impulse setzen.
Der Koalitionsvertrag enthält viele Punkte, die von der Immobilien- und Wohnungsbaubranche seit langem gefordert werden: mehr Tempo, bessere Förderinstrumente, mehr Vertrauen in die Praxis. Ob der angekündigte Kurswechsel gelingt, hängt von der praxisnahen Umsetzung ab – und davon, wie schnell die neuen Spielräume von den Unternehmen und Kommunen genutzt werden können.
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