Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsausschuss darauf verständigt, einen Abwägungsvorrang zugunsten des Wohnungsbaus einzuführen. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen Entscheidungen in Genehmigungsverfahren künftig häufiger für den Neubau von Wohnungen ausfallen. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt den Beschluss der Koalition als strukturell wichtigen Impuls. Mit der BauGB-Novelle sollen außerdem Verfahren beschleunigt, digitalisiert und bundesweit vereinheitlicht werden.
GdW bewertet Entscheidung als Meilenstein
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt den Beschluss der Koalition deutlich. Präsident Axel Gedaschko spricht von einem starken Signal an Politik und Gesellschaft. „Das ist ein klares Bekenntnis zum Menschenrecht auf Wohnen. Endlich setzt die Politik ein deutliches Zeichen: Wohnraum hat Vorrang“, sagt Gedaschko. Er betont, dass damit eine Werteentscheidung getroffen werde, die die Bedürfnisse der Menschen klar in den Mittelpunkt rückt. „Es geht nicht darum, andere Belange zu entwerten“, ergänzt Gedaschko. „Vielmehr trifft die Politik eine klare Werteentscheidung: Wie viel ist uns das Recht auf Wohnen wert? Heute wurde die richtige Antwort gegeben.“
Der Verband sieht in dem Abwägungsvorrang eine wichtige Ergänzung zum Bauland-Turbo, der bereits das Planungsrecht beschleunigt. Nun werde auch die Umsetzung konkreter Bauvorhaben rechtlich gestärkt, was gerade für personell belastete Baugenehmigungsbehörden eine spürbare Entlastung darstellen könne. Angesichts des hohen Wohnraumbedarfs und rückläufiger Neubauzahlen bezeichnet der GdW den Beschluss als wichtigen Impuls für Wirtschaft und Gesellschaft. „Das Menschenrecht auf Wohnen ist in Deutschland zunehmend gefährdet. Nun beweist die Politik Mut und Verantwortung – und eröffnet Raum für ein echtes Umdenken auf allen staatlichen Ebenen“, so Gedaschko.
Wirkung im Genehmigungsverfahren
Vorgesehen ist, dass der Abwägungsvorrang direkt im Baugenehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Die kommunale Planungshoheit bleibt davon unberührt, da Bebauungspläne weiterhin in kommunaler Zuständigkeit liegen. Ziel der Regelung ist es, einzelne Bauvorhaben schneller zu realisieren, ohne die kommunale Steuerung zu beeinträchtigen. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft ist dies ein entscheidender Schritt, um stockende Genehmigungsverfahren in angespannten Märkten zu beschleunigen.
Weitere Eckpunkte der BauGB-Novelle
Mit der BauGB-Novelle verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Bauen insgesamt einfacher, schneller und digitaler zu machen. Digitale Verfahren, klarere Zuständigkeiten und bundesweit einheitliche Fristen sollen Planungs- und Beteiligungsprozesse beschleunigen und die Rechtssicherheit verbessern. Auch Umweltgutachten sollen durch eine Stichtagsregelung verlässlicher in die Verfahren eingebunden werden.
Auch die Bauwirtschaft bewertet die Einigung positiv. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe sieht darin ein wichtiges Signal, das Investoren und Bauherren wieder mehr Vertrauen geben könne. Verbesserungen seien aus Sicht des Verbands vor allem durch die Digitalisierung der Verfahren und präzisere Vorgaben für Gutachten zu erwarten.
Soziale und klimabezogene Aspekte der Novelle
Die Eckpunkte der Reform sehen zudem Erleichterungen bei energetischen Sanierungen und Maßnahmen zur Starkregenvorsorge vor. Auch in Milieuschutzgebieten sollen entsprechende Vorhaben künftig einfacher möglich sein, um Klimaanpassung und Bestandserhalt nicht auszubremsen. Gleichzeitig plant die Bundesregierung eine Verlängerung des Umwandlungsschutzes für Mietwohnungen, um Mieterinnen und Mieter in gefragten Lagen vor Verdrängung zu schützen.
Ausblick
Mit dem Abwägungsvorrang folgt die Koalition einem Vorschlag der Wohnungswirtschaft, der seit zwei Jahren als „Fast Lane“ für den Wohnungsbau gefordert wird. Entscheidend wird nun die konkrete Umsetzung sein. Der GdW ruft alle Beteiligten dazu auf, die eingeleiteten Schritte entschlossen fortzuführen. „Wohnraum ist kein Luxus, sondern ein fundamentales Menschenrecht. Mit dem Abwägungsvorrang wird dieses Recht endlich wirksam gestärkt – dieser Beschluss stellt die Weichen dafür, dass Menschen wieder leichter Wohnungen finden und die angespannten Märkte spürbar entlastet werden“, sagt Gedaschko.
(Bildquelle: iStock)
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