Der Streit um die reformierte Grundsteuer geht in die nächste Runde: Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler haben Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Verbände unterstützen dabei Musterklagen von Eigentümerinnen und Eigentümern. Kritik richtet sich vor allem gegen die Berechnung der Steuer auf Basis von Bodenrichtwerten und pauschalen Mietwerten. Diese könnten nach Ansicht der Kläger zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungen führen.
Kritik an Bewertungsgrundlagen
Aus Sicht der Verbände basiert das Bundesmodell auf Bewertungsgrößen, die den tatsächlichen Wert einzelner Grundstücke häufig nicht ausreichend abbilden. Besonders die Bodenrichtwerte, die in größeren Zonen ermittelt werden, könnten erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Grundstücken nicht berücksichtigen.
Auch die Verwendung pauschalierter beziehungsweise fiktiver Mietwerte wird kritisch gesehen. Wenn statistische Durchschnittswerte zugrunde gelegt werden, könnten reale Marktverhältnisse nur unzureichend abgebildet werden und das mit direkten Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer.
Zweifel an Gleichbehandlung
Nach Auffassung der Kläger drohen dadurch Ungenauigkeiten und Belastungsverschiebungen zwischen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern. In Einzelfällen könne die Steuerlast deutlich von der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation eines Grundstücks abweichen.
Die Verbände argumentieren daher, dass das Modell möglicherweise nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes des Grundgesetzes entspricht. Genau diese Frage soll nun vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden.
Karlsruhe soll endgültige Klärung bringen
Mit der Verfassungsbeschwerde wollen Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler eine grundsätzliche Klärung erreichen. Ziel sei eine Grundsteuer, die einfach,transparent und gleichheitsgerecht ausgestaltet ist.
Zuvor hatte der Bundesfinanzhof das Bundesmodell grundsätzlich bestätigt. Die Verbände sehen jedoch weiterhin verfassungsrechtlichen Klärungsbedarf und wollen nun eine endgültige Entscheidung aus Karlsruhe herbeiführen.
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