09.03.2026

Reform des Heizungsgesetzes: Koalition einigt sich auf Eckpunkte

Union und SPD haben sich auf Eckpunkte für eine Reform des Heizungsgesetzes verständigt. Das Gebäudeenergiegesetz soll künftig als Gebäudemodernisierungsgesetz neu gefasst werden. Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll entfallen. Stattdessen ist eine Grüngas- und Grünölquote geplant: Fossile Heizungen bleiben möglich, müssen künftig aber mit steigenden Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden.

65-Prozent-Regel soll entfallen
Kernpunkt der Reform ist die Abschaffung der 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heizungen. Diese hatte bislang vorgesehen, dass neue Anlagen überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Nach dem neuen Konzept sollen künftig wieder alle Heiztechnologien grundsätzlich möglich sein.

Die Verantwortung für die CO₂-Minderung soll stärker auf die Energielieferanten verlagert werden. Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin installiert werden, sofern die verwendeten Brennstoffe schrittweise klimafreundlicher werden.

Grüngasquote als neues Instrument
Geplant ist eine sogenannte Grüngas- beziehungsweise Grünölquote. Ab 2029 sollen fossile Brennstoffe einen Mindestanteil klimafreundlicher Energieträger enthalten – etwa Biomethan, synthetische Kraftstoffe oder Wasserstoff. Dieser Anteil soll in mehreren Stufen weiter steigen.

Gleichzeitig soll der CO₂-Preis für den klimafreundlichen Anteil der Brennstoffe entfallen, um zusätzliche Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu begrenzen.

Kritik an Kosten und Klimawirkung
Die Reform stößt jedoch auch auf Kritik. Einige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Sozial- und Umweltverbände warnen, dass die geplanten Änderungen den Ausbau erneuerbarer Heizsysteme verlangsamen könnten. Zudem sei das Angebot an klimafreundlichen Gasen begrenzt, was langfristig zu höheren Preisen führen könnte.

Auch Mieterverbände sehen Risiken. Wenn Vermieter weiterhin fossile Heizungen einbauen, könnten steigende Brennstoffkosten künftig über die Nebenkosten an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.

Gesetz soll noch 2026 in Kraft treten
Das Eckpunktepapier der Koalition soll nun in einen Gesetzentwurf überführt werden. Dieser soll nach Angaben der Bundesregierung bis Ostern vorliegen. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch im ersten Halbjahr abzuschließen, sodass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz spätestens zum 1. Juli 2026 in Kraft treten kann.

Bildquelle: iStock Getty

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