Die Bundesregierung treibt die Reform des Baugesetzbuchs voran. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und den Wohnungsbau stärker zu priorisieren. Kommunen in angespannten Märkten sollen mehr Spielraum erhalten, etwa durch einen Abwägungsvorrang für Wohnraum. Zudem sind vereinfachte Umweltprüfungen, digitale Verfahren und bundeseinheitliche Fristen geplant. Auch beim Umgang mit Schrottimmobilien sollen Städte und Gemeinden mehr Handlungsmöglichkeiten bekommen.
Vorrang für Wohnungsbau und schnellere Verfahren
Kern der geplanten Reform ist eine stärkere Fokussierung auf den Wohnungsbau. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen Kommunen künftig ein übergeordnetes öffentliches Interesse am Wohnungsbau festlegen können. Dadurch erhält die Schaffung von Wohnraum rechtlich ein höheres Gewicht gegenüber anderen Belangen.
Parallel dazu sollen Planungs- und Genehmigungsprozesse deutlich gestrafft werden. Vorgesehen sind unter anderem einheitlichere Fristen für Behördenbeteiligungen sowie eine stärker digitalisierte und vereinfachte Öffentlichkeitsbeteiligung. Ziel ist es, Verfahren transparenter und schneller abzuwickeln, ohne grundlegende Schutzstandards aufzugeben.
Vereinfachungen bei Umweltprüfung und Planung
Auch im Bereich der Umweltprüfung sind Anpassungen vorgesehen. Künftig sollen weniger aufwendige Prüfverfahren ausreichen, um Planungsprozesse zu beschleunigen. Zudem sollen bestehende Gutachten länger nutzbar sein.
Darüber hinaus setzt die Reform auf eine bessere Skalierbarkeit von Bauweisen, etwa durch die Vereinheitlichung von Definitionen im Bauordnungsrecht. Dies soll insbesondere serielles und modulares Bauen erleichtern und damit zur Kostensenkung beitragen.
Mehr Handlungsspielraum für Kommunen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung kommunaler Instrumente. Städte und Gemeinden sollen künftig effektiver gegen Problemimmobilien vorgehen können – etwa durch erweiterte Eingriffsmöglichkeiten bis hin zu Enteignungen in besonders gravierenden Fällen.
Zudem sind Anpassungen beim kommunalen Vorkaufsrecht sowie neue Möglichkeiten zur Innenentwicklung geplant. Dazu zählen unter anderem erleichterte Aufstockungen und Nachverdichtungen, die ohne umfangreiche Planänderungen umgesetzt werden können.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Die geplante Novelle knüpft an bereits eingeführte Maßnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus an und soll diese weiterentwickeln. Der Gesetzentwurf soll in den kommenden Monaten ins Kabinett eingebracht werden. Im Anschluss folgt das parlamentarische Verfahren.
Mit der Reform will die Bundesregierung die strukturellen Rahmenbedingungen für mehr Wohnungsbau verbessern – insbesondere mit Blick auf Geschwindigkeit, Planbarkeit und Investitionssicherheit.
(Bildquelle Titelbild: iStock Getty)
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