Ab Juli 2026 startet das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“, mit dem leerstehende Büro- und Gewerbeimmobilien in Wohnraum umgewandelt werden sollen. Für das laufende Jahr stehen 300 Millionen Euro bereit. Gefördert wird der Umbau mit Zuschüssen von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Ziel ist es, Leerstand im Gewerbe zu reduzieren und zugleich neuen Wohnraum zu schaffen. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Investoren sowie Selbstnutzende.
Leerstand als Potenzial für neuen Wohnraum
Mit dem Programm reagiert das Bundesbauministerium auf zwei parallele Entwicklungen. Zum einen den anhaltenden Wohnraummangel und zum anderen gleichzeitig ungenutzte Gewerbeflächen in vielen Städten. Durch den Umbau bestehender Gebäude soll zusätzlicher Wohnraum entstehen, ohne neue Flächen zu versiegeln.
Im Fokus stehen beheizte Gebäude oder Gebäudeteile, die bislang nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass durch den Umbau mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen wird.
Förderung und energetische Anforderungen
Gefördert werden bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro förderfähigen Ausgaben pro durch Umbau entstehende Wohneinheit, sprich bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Die Maßnahme ist an energetische Mindeststandards gekoppelt. Voraussetzung ist, dass das energetische Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) erreicht wird, während für denkmalgeschützte Gebäude angepasste Anforderungen gelten. Diese müssen das energetische Niveau „EH Denkmal EE“ erreichen.
Die Förderung kann zudem mit bestehenden Programmen kombiniert werden, etwa im Bereich der energetischen Sanierung („Bundesförderung für effiziente Gebäude“), sofern bestimmte Fördergrenzen eingehalten werden.
Breites Spektrum an Maßnahmen förderfähig
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem bauliche Anpassungen, Grundrissänderungen, Innenausbau sowie die Umgestaltung von Außenflächen im Zuge der neuen Wohnnutzung. Auch Entsiegelungsmaßnahmen können berücksichtigt werden.
Die Gesamtförderung pro Unternehmen ist auf 300.000 Euro begrenzt, zudem muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Impuls für Innenstädte und Bestandsentwicklung
Mit dem Programm setzt die Bundesregierung gezielt auf die Aktivierung bestehender Strukturen. Der Umbau von Gewerbeimmobilien soll nicht nur zusätzlichen Wohnraum schaffen, sondern auch zur Belebung von Innenstädten beitragen und Ressourcen schonen.
Die Förderrichtlinie wurde Anfang April 2026 im Bundeanzeiger veröffentlicht, der offizielle Programmstart ist für Juli vorgesehen.
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