23.06.2025

Für schnelleres Planen und flexibleres Bauen: „Bau-Turbo“ beschlossen

Das Bundeskabinett hat vergangene Woche den „Bau-Turbo“ beschlossen – ein Maßnahmenpaket zur Änderung des Baugesetzbuches, das Kommunen mehr Flexibilität vor Ort ermöglichen soll.

Kern des Entwurfs ist der neue § 246e BauGB, der es Gemeinden ermöglicht nach nur zweimonatiger Prüfung von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Ziel ist es, durch Umbauten, Nachverdichtungen oder Neubauten kurzfristig mehr Wohnraum zu schaffen – insbesondere für Bevölkerungsgruppen, die vom Wohnungsmangel besonders betroffen sind. Die Regelung ist bis Ende 2030 befristet.

Weitere Inhalte des Gesetzentwurfs:

  • §31 Absatz 3 BauGB: Erlaubt künftig mehr Wohnbebauung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans – etwa durch Aufstockung oder Bebauung in zweiter Reihe.
  • §34 Absatz 3b BauGB: Ermöglicht die Neuerrichtung von Wohngebäuden im unbeplanten Innenbereich, auch wenn sie sich nicht in die bestehende Bebauung einfügen.
  • Nachverdichtung wird erleichtert: Abweichungen von geltenden städtebaulichen Regelungen sollen einfacher möglich sein – etwa bei nachträglicher Aufstockung oder Hinterlandbebauung.
  • Außenbereich wird behutsam geöffnet: Auch außerhalb bebauter Ortsteile kann künftig einfacher gebaut werden – im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.
  • Erleichterungen beim Lärmschutz: Gemeinden dürfen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen von Immissionsrichtwerten abweichen, um mehr Wohnbebauung in gemischten Quartieren zu ermöglichen.
  • Verlängerung des Umwandlungsschutzes: Die bisher geltenden Schutzregelungen für Mietwohnungen in angespannten Wohnungsmärkten werden um fünf Jahre verlängert.
  • Soziale Infrastruktur einbezogen: Mit dem neuen Gesetz können künftig auch soziale Einrichtungen wie Kitas mitgeplant und genehmigt werden.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betont: „Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort. Wenn alle wollen, geht es sehr schnell. So werden aus durchschnittlich fünf Jahren zwei Monate Planungszeit. Das schafft Wohnraum, wo er gebraucht wird – weil jedes Zuhause zählt. Wir verlängern gleichzeitig den Umwandlungsschutz und stärken damit die Rechte von Mieterinnen und Mietern. Der Bau-Turbo ist der erste Schritt meines Hauses für mehr Tempo im Wohnungsbau und mehr bezahlbaren Wohnraum. Jetzt ist das Parlament gefordert.“

Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Herbst 2025 abgeschlossen werden. Der Entwurf ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. Die Wohnungswirtschaft begrüßt den Schritt grundsätzlich – sieht jedoch auch offene Fragen bei der Umsetzung in der Praxis.

Bildquellen: BMWSB – Henning Schacht


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