
In unserer Interview-Reihe „Im Fokus“ verraten Fachleute der Wohnungswirtschaft, was die Branche wirklich bewegt. In dieser Ausgabe ordnet Andreas Eberhardt, Gründer und Geschäftsführer der Münchner Pionierkraft GmbH, die jüngsten politischen und rechtlichen Verschiebungen rund um Photovoltaik ein und erklärt, warum Mehrfamilienhäuser bislang kaum vom Solarboom profitieren.
Herr Eberhardt, der PV-Ausbau in Deutschland läuft auf Hochtouren. Warum profitieren Mehrfamilienhäuser bislang so wenig davon?
Der Ausbau findet vor allem dort statt, wo er einfach ist. Ein Einfamilienhaus ist energierechtlich überschaubar. Im Mehrfamilienhaus, wo Strukturen komplex werden, gerät er ins Stocken. Hier treffen Eigentumsfragen, Abrechnung, Regulierung und Haftung aufeinander. Das macht Projekte nicht unmöglich, aber deutlich anspruchsvoller.
Welche Rolle spielen etablierte Modelle wie der Mieterstrom in diesem Kontext?
Mieterstrom ist ein wichtiges und politisch gewolltes Instrument, um Photovoltaik in Mehrfamilienhäuser zu bringen. Er ermöglicht es, lokal erzeugten Strom direkt an Mieter weiterzugeben und sie an der Energiewende zu beteiligen. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass Mieterstrom nicht für jede Konstellation geeignet ist, denn er setzt einige energierechtliche, steuerliche und administrative Pflichten voraus. Für große Wohnungsunternehmen kann das eine Option sein, für kleinere Bestandshalter oder Wohnungseigentümergemeinschaften jedoch häufig nicht aufgrund der potenziell hohen zeitlichen und finanziellen Aufwände. Das erklärt auch, warum Mieterstrom trotz seines Potenzials bislang nur einen kleinen Teil des Marktes abdeckt.
In den vergangenen Monaten hat sich der politische und rechtliche Rahmen rund um dezentrale Stromverteilung in Deutschland deutlich verändert. Was ist aus Ihrer Sicht der Kern dieser Entwicklung?
Im Kern geht es um den Begriff der „Kundenanlage“: Diese galten lange als rechtliche Grundlage für viele dezentrale Versorgungskonzepte, weil sie von Netzentgelten und regulatorischen Pflichten ausgenommen waren. Der Europäische Gerichtshof hat im November 2024 jedoch klargestellt, dass es aus europäischer Sicht nicht zulässig ist, bestimmte Verteilungsstrukturen pauschal vom Netzbegriff auszunehmen. Ausschlaggebend ist, ob Letztverbraucher beliefert werden und nicht, wie eine Anlage national eingeordnet wird. Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung weiter ausgelegt: Das hat vor allem gebäudeübergreifende und quartiersbezogene Modelle unter Druck gesetzt. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im November 2025 wurde eine Übergangsregelung geschaffen: Bestehende Kundenanlagen bleiben bis Ende 2028 von der Netzregulierung ausgenommen. Das war ein wichtiges Signal, um laufende Projekte nicht abrupt zu gefährden. Gleichzeitig ist es ausdrücklich eine Übergangslösung. Sie verschafft Zeit, ersetzt aber keine dauerhafte, unionsrechtskonforme Einordnung dezentraler Versorgungskonzepte. Für neue Projekte stellt sich daher die Frage, wie sie auch jenseits solcher Übergangsfristen rechtssicher aufgestellt werden können.
Was bedeutet das für Lösungen wie die von Pionierkraft?
Unser Ansatz unterscheidet sich bewusst von klassischen Kundenanlagen- oder Mieterstrommodellen. Wir verteilen den Strom nicht über ein internes Netz, sondern über private Direktleitungen innerhalb eines Gebäudes. Damit entsteht kein Verteilnetz im energierechtlichen Sinn. Der Strom wird lokal erzeugt und nur dann weitergegeben, wenn Überschüsse vorhanden sind – ohne, dass ein klassisches Lieferverhältnis begründet wird. Infolgedessen ist das Pionierkraft-Modell von den EuGH- und BGH-Entscheidungen nach aktueller juristischer Bewertung nicht betroffen. Das schafft Planungssicherheit und eine sichere Entscheidungsgrundlage, gerade für kleinere Gebäude bis 20 Wohneinheiten und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Welche Perspektive ergibt sich daraus für die Wohnungswirtschaft?
Mehrfamilienhäuser haben das Potenzial, eine tragende Rolle beim weiteren Ausbau von Photovoltaik zu spielen. Dafür braucht es jedoch unterschiedliche Modelle für unterschiedliche Anforderungen. Um das gewährleisten zu können, muss der Rechtsrahmen diese Vielfalt zulassen. Gelingt das, kann der Gebäudebestand von einem Nachzügler zu einem zentralen Baustein der Energiewende werden. Mit Pionierkraft ist eine einfache Umsetzung jetzt schon gewährleistet, da unsere Lösung auf Direktleitungen setzt und bürokratische Hürden somit nicht im Wege stehen.
Bildnachweis: Pionierkraft GmbH
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