04.09.2026

Unterstützung bei der Bauleitplanung: Bundesrat will KI-Einsatz ausweiten

Künstliche Intelligenz soll Kommunen künftig stärker bei der Aufstellung von Bauleitplänen unterstützen. Der Bundesrat fordert, den Einsatz nicht auf einzelne Verfahrensschritte zu begrenzen. Die Bundesregierung hält die bereits geplante Regelung dagegen für ausreichend.

Der Bundesrat will den Einsatz K Künstlicher Intelligenz in der Bauleitplanung auf eine breitere rechtliche Grundlage stellen. Anlass ist die geplante Novelle des Baugesetzbuchs, mit der das Städtebaubau- und Raumordnungsrecht modernisiert und Planungsverfahren beschleunigt werden sollen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht bereits vor, dass Kommunen KI bei der Vorbereitung von Bauleitplanentwürfen sowie bei Beteiligungsverfahren einsetzen können. Dazu zählt etwa die Auswertung von Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und Verbänden.

Bundesrat sieht Potenzial bei Umweltberichten
Dem Bundesrat geht diese Regelung jedoch nicht weit genug. Nach seinem Vorschlag soll KI allgemein zur Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten bei der Aufstellung von Bauleitplänen eingesetzt werden dürfen. Damit könnten die Systeme auch bei der Erstellung der Planbegründung und des Umweltberichts helfen. Gerade bei der Aufbereitung, Strukturierung und Auswertung großer Datenmengen sieht die Länderkammer erhebliches Potenzial.

Die politische und rechtliche Verantwortung soll dabei vollständig bei den Kommunen bleiben. KI dürfe ausschließlich unterstützend eingesetzt werden, betont der Bundesrat. Weder die planerische Abwägung noch die abschließende Entscheidung des Gemeinderats könnten an ein technisches System übertragen werden.

Die Bundesregierung lehnt die vorgeschlagene Änderung ab. Sie argumentiert, dass ihr Entwurf den KI-Einsatz schon bei der Vorbereitung von Bauleitplänen zulasse und damit nicht nur einzelne Beteiligungsschritte erfasse. Die Formulierung des Bundesrates sei dagegen weniger präzise.

Bauleitpläne sollen schneller entstehen
Neben dem KI-Einsatz enthält die BauGB-Novelle weitere Vorgaben zur Beschleunigung. Bauleitplanverfahren sollen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Zwischen dem Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Veröffentlichung des fertigen Plans sollen höchstens zwölf Monate liegen. Bei Verzögerungen müssten die Kommunen die Gründe im Internet veröffentlichen.

Ob die KI-Regelung im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändert wird, entscheidet nun der Bundestag. Klar ist schon jetzt: KI soll die kommunale Planung beschleunigen – die Entscheidung über die Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde bleibt aber Sache der demokratisch gewählten Gremien.

Bildquelle: iStock

Weitere Newsmeldungen finden Sie unter https://imo-news.de/news-archiv/.


Meistgelesen: